SE Hausach-Hornberg-Teichanlage bei der Kath. Pfarrkirche in Hornberg
Der Stiftungsrat der Kath. Kirchengemeinde Hausach-Hornberg hat sich wiederholt mit der Verkehrssicherungspflicht am Teich der Pfarrkirche in Hornberg befasst.
Grund hierfür war ein Schreiben des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg: „Die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück, auf welchem sich der Teich befindet, liegt bei der Eigentümerin. Besonders im Blick auf den benachbarten Kindergarten in Hornberg ist von einer gesteigerten Verkehrssicherungspflicht auszugehen. Wir raten daher dringend, entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen“, so schreibt das Ordinariat.
Eigentümerin des Teichs ist die Katholische Kirchengemeinde. Wir möchten nicht, dass hier jemand zu Schaden kommt.
Eigentümerin des Teichs ist die Katholische Kirchengemeinde. Wir möchten nicht, dass hier jemand zu Schaden kommt.
So wurde im Stiftungsrat eingehend beraten zur Teichanlage bei der Pfarrkirche in Hornberg.
Folgende Informationen der einzelnen Behörden lagen vor:
Folgende Informationen der einzelnen Behörden lagen vor:
Der Teich ist kein Biotop, abgeklärt beim Landratsamt Offenburg.
Der Teich ist kein Löschteich, ebenfalls abgeklärt beim Landratsamt Offenburg.
Die Wasserschutzbehörde sagt: Das Verfahren von Wasserbecken mit bis zu 100 m³ Beckeninhalt ist baurechtlich verfahrensfrei.
Der Kontakt zur Wasserschutzbehörde ist aufgenommen, da das Wasserrecht weiterhin genehmigt werden muss.
Architektenschutz: Der Sohn des verstorbenen Architekten Disse hätte nichts gegen eine Änderung.
In Abklärung mit dem Landratsamt Offenburg wurde jedoch darauf hingewiesen, dass das gesamte Ensemble, also nicht nur das Gebäude, unter Denkmalschutz steht.
Eine Anfrage beim Landesamt für Denkmalpflege ergab, dass die Böschungsmauern erhalten bleiben müssen, damit die Wahrnehmbarkeit des architektonischen Konzepts der Außenanlagen gesichert ist. Einer niedrigen Bepflanzung/ Begrünung und einem bekiesten Wasserlauf im unteren Wasserbecken sowie einer Einzäunung durch ein filigranes Stabgitter mit mattem Anstrich (z.B. Farbton DB Eisenglimmer 703) könnte voraussichtlich zugestimmt werden. Soweit die Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege. Die Genehmigung ist beantragt.
Der Teich ist kein Löschteich, ebenfalls abgeklärt beim Landratsamt Offenburg.
Die Wasserschutzbehörde sagt: Das Verfahren von Wasserbecken mit bis zu 100 m³ Beckeninhalt ist baurechtlich verfahrensfrei.
Der Kontakt zur Wasserschutzbehörde ist aufgenommen, da das Wasserrecht weiterhin genehmigt werden muss.
Architektenschutz: Der Sohn des verstorbenen Architekten Disse hätte nichts gegen eine Änderung.
In Abklärung mit dem Landratsamt Offenburg wurde jedoch darauf hingewiesen, dass das gesamte Ensemble, also nicht nur das Gebäude, unter Denkmalschutz steht.
Eine Anfrage beim Landesamt für Denkmalpflege ergab, dass die Böschungsmauern erhalten bleiben müssen, damit die Wahrnehmbarkeit des architektonischen Konzepts der Außenanlagen gesichert ist. Einer niedrigen Bepflanzung/ Begrünung und einem bekiesten Wasserlauf im unteren Wasserbecken sowie einer Einzäunung durch ein filigranes Stabgitter mit mattem Anstrich (z.B. Farbton DB Eisenglimmer 703) könnte voraussichtlich zugestimmt werden. Soweit die Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege. Die Genehmigung ist beantragt.
Unter Berücksichtigung all dieser Fakten hat der Stiftungsrat Folgendes beschlossen:
Eine Gitter-Netz-Lösung war der erste Gedanke, den Teich zu sichern. Diese Lösung wurde verworfen (der Teich muss gereinigt werden, dies würde wesentlich aufwendiger, ein Netz suggeriert Kindern Sicherheit - leider ist aber auch durch ein Netz eine Unfallgefahr gegeben, denn Kinder könnten hängen bleiben, so unser Gebäudemanager).
Ebenso verworfen wurde eine Einzäunung des größeren Weihers, dies würde die Optik erheblich beeinträchtigen.
Eine Gitter-Netz-Lösung war der erste Gedanke, den Teich zu sichern. Diese Lösung wurde verworfen (der Teich muss gereinigt werden, dies würde wesentlich aufwendiger, ein Netz suggeriert Kindern Sicherheit - leider ist aber auch durch ein Netz eine Unfallgefahr gegeben, denn Kinder könnten hängen bleiben, so unser Gebäudemanager).
Ebenso verworfen wurde eine Einzäunung des größeren Weihers, dies würde die Optik erheblich beeinträchtigen.
Was wird nun tatsächlich gemacht:
Der kleinere Teich wird eingezäunt, da dort ein Zaun optisch verträglich erscheint.
Die Böschungsmauern bleiben, hier stand eine Veränderung nie zur Disposition.
Statt des größeren Teiches wird ein bekiester Bachlauf angelegt und von einem Fachbetrieb bepflanzt. Hiermit finden Reptilien, Libellen, schützenswerte Insekten, auch das Entenpaar, wieder Wasser und eine Heimat. Ein Bachlauf ist naturnah, Beobachtungen sind weiterhin möglich.
Die bis jetzt im Teich lebenden Fische bekommen eine neue Heimat.
Der kleinere Teich wird eingezäunt, da dort ein Zaun optisch verträglich erscheint.
Die Böschungsmauern bleiben, hier stand eine Veränderung nie zur Disposition.
Statt des größeren Teiches wird ein bekiester Bachlauf angelegt und von einem Fachbetrieb bepflanzt. Hiermit finden Reptilien, Libellen, schützenswerte Insekten, auch das Entenpaar, wieder Wasser und eine Heimat. Ein Bachlauf ist naturnah, Beobachtungen sind weiterhin möglich.
Die bis jetzt im Teich lebenden Fische bekommen eine neue Heimat.
Wir nehmen all Ihre Bedenken und Einwände sehr ernst. Auch wir sind daran interessiert, diese kleine Naherholungsanlage und ein naturnahes Refugium schön zu erhalten,
aber die Verkehrssicherungspflicht, deren Erfüllung das Erzbischöfliche Ordinariat mit Recht einfordert, steht an erster Stelle. Nie wollen wir uns hier für einen (vermeidbaren) Unfall verantworten müssen.
aber die Verkehrssicherungspflicht, deren Erfüllung das Erzbischöfliche Ordinariat mit Recht einfordert, steht an erster Stelle. Nie wollen wir uns hier für einen (vermeidbaren) Unfall verantworten müssen.
Mit dem Umbau werden wir so bald als möglich beginnen. Wir haben alle zuständigen Stellen und Behörden mit im Boot und hoffen jetzt auf Ihr Verständnis.
Michael Lienhard, Leitender Pfarrer Monika Tschersich, PGR-Vorsitzende
